Das BEG ersetzt die bisherigen Richtlinien „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ und „Energieberatung im Mittelstand KMU“.
- Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden – BEG NWG
- Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden – BEG EM
- Energieaudit DIN EN 16247 für Gebäude, Anlagen und Systeme
- Energieberatung DIN V 18599 Bestand und Neubau
- Wiederholungsaudit gemäß EDL-G
- Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude